Moers Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.

Grundbuchauszug Moers Grundbuchauszug bestellen

Die Stadt Moers [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}mœʁs] liegt am unteren Niederrhein am westlichen Rande des Ruhrgebiets in Nordrhein-Westfalen und ist eine Große kreisangehörige Stadt und größte Stadt des Kreises Wesel im Regierungsbezirk Düsseldorf. Aufgrund der Lage im Norden der Rheinschiene und im Westen des Ruhrgebiets wird Moers Drehscheibe am Niederrhein genannt
Bundesland
Kreis
Gemeinde
05 1 70 024
Stadtgliederung
3 Stadtteile
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Bürgermeister
Christoph Fleischhauer (CDU)
Gemarkungen
Asberg, Hlsdonk, Hochstraß, Holderberg-Bettenkamp, Hülsdonk, Rheinkamp-Eick, Rheinkamp-Meerbeck, Schwafheim, Vinn
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Fakten über die Gemeine Moers, Nordrhein-Westfalen, Deutschland

1. Moers ist eine Große kreisangehörige Stadt im Kreis Wesel in Nordrhein-Westfalen, Deutschland.

2. Das Gebiet wurde erstmals 797 urkundlich erwähnt und zählt zu den ältesten Städten Deutschlands.

3. Im Jahr 2019 hatte die Gemeinde Moers eine Einwohnerzahl von 118.267.

4. Moers ist Sitz des Landgerichts Moers, des Amtsgerichts Moers und des Oberzoll- und Finanzamts Moers sowie der Rheinischen Fachhochschule Köln-Moers.

5. Derzeit ist der Oberbürgermeister der Stadt Moers Peter Nebelo (SPD).

6. Moers befindet sich in einer ländlichen Gegend am linken Niederrhein und ist von einem Netz aus Flüssen umgeben, das aus der Emscher, dem Niep und dem Rhein besteht.

7. Es gibt in der Stadt Moers viele historische Gebäude, darunter das „Kaiserhaus“, die Kirche „St. Nikolaikirche“ und die Burg „Burg Vondern“.

8. Es gibt ein großes Aquarium im Waldbad Moers, einem Freizeitpark, der Kindern Spaß und Abwechslung bietet.

9. In Moers gibt es mehr als 800 Sportvereine.

10. Zu den beliebtesten Sehenswürdigkeiten in Moers gehören der zoologisch-botanische Garten, die Herrenhäuser und die Altstadt.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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