Münk Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.

Grundbuchauszug Münk Grundbuchauszug bestellen

Münk ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Mayen-Koblenz in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Vorwahl
02656
Kfz-Kennzeichen
MYK, MY
Gemeinde
07 1 37 077
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
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Fakten über die Gemeine Münk, Rheinland-Pfalz, Deutschland

1. Die Gemeine Münk befindet sich im Rheinland-Pfalz in Deutschland.

2. Die Gemeinde Münk umfasst eine Fläche von 4,78 Quadratkilometern.

3. Die Population der Gemeinde Münk liegt zurzeit bei 1.655 Einwohnern.

4. Der Hauptsitz der Gemeindeverwaltung ist im Ortsteil Münk.

5. Der Ortsteil Münk liegt am nördlichen Ufer des Neuwieder Baches in der Nähe des Rheins.

6. In der Gemeinde Münk gibt es vier Ortsteile: Münk, Hillscheid, Oberer und Unterer Weiler.

7. Der Ort Münk wurde erstmals im Jahr 1160 als „Munken“ in einer Urkunde erwähnt.

8. In der Gemeinde Münk findet jährlich im August die "Münker Sprottfest" statt.

9. Eine Sehenswürdigkeit in Münk ist das Schlösschen Schönberg aus dem 18. Jahrhundert.

10. Die Gemeinde Münk gehört zur Verbandsgemeinde Neuwied.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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