Neubörger Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.

Grundbuchauszug Neubörger Grundbuchauszug bestellen

Neubörger ist eine Gemeinde in der Samtgemeinde Dörpen im nördlichen Teil des Landkreises Emsland in Niedersachsen.
Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Vorwahl
04966
Kfz-Kennzeichen
EL
Gemeinde
03 4 54 037
Adresse der Gemeinde
Website
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Fakten über die Gemeine Neubörger, Niedersachsen, Deutschland

1. Die Gemeinde Neubörger liegt im schönen Landkreis Diepholz in Niedersachsen, Deutschland.

2. Der Name Neubörger bedeutet "Neuansiedelung der Bauern" und ist seit dem Jahr 1553 in Gebrauch.

3. Im Jahr 2017 hatte die Gemeinde rund 1.985 Einwohner.

4. Es gibt viele Sehenswürdigkeiten, die man in und um Neubörger besuchen kann, wie z.B. das Blaubürg-Museum, das Schloss Kriegsfeld und die alte Johanneskirche.

5. Die Gemeinde Neubörger verfügt über ein eigenes Freibad, das häufig von Einwohnern und Besuchern genutzt wird.

6. Das Wappen der Gemeinde Neubörger zeigt eine goldene Hand, zwei miteinander verbundene Ringe und eine Hand mit Schwert.

7. Die Hauptwirtschaftszweige sind das Ackerbau, die Viehzucht und der Tourismus.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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