Neuenkirchen-Vörden Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.

Grundbuchauszug Neuenkirchen-Vörden Grundbuchauszug bestellen

September 1993 Neuenkirchen (Oldenburg)) ist eine Gemeinde im Landkreis Vechta in Niedersachsen
Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Kfz-Kennzeichen
VEC
Gemeinde
03 4 60 007
Gemeindegliederung
9 Ortsteile
Adresse der Gemeinde
Website
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Fakten über die Gemeine Neuenkirchen-Vörden, Niedersachsen, Deutschland

1. Neuenkirchen-Vörden ist eine Gemeinde im Landkreis Osnabrück in Niedersachsen, Deutschland.

2. Die Fläche des Gemeindegebiets beträgt ca. 139 km².

3. Die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden hat ca. 10.000 Einwohner.

4. Neuenkirchen-Vörden liegt an der Münsterschen Aa.

5. Die wichtigsten Wirtschaftszweige sind die Landwirtschaft, der Tourismus und die Industrie.

6. In Neuenkirchen-Vörden befindet sich der Freizeitpark Phänomenta.

7. Im Jahr 2019 feierte Neuenkirchen-Vörden 800 Jahre Jubiläum.

8. Der Name Neuenkirchen-Vörden leitet sich vom alten Namen "Nienkerk" ab, was übersetzt so viel wie "neue Kirche" bedeutet.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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