Oberwesel Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.

Grundbuchauszug Oberwesel Grundbuchauszug bestellen

Sie liegt in Rheinland-Pfalz im Rhein-Hunsrück-Kreis. Die Stadt gehört der Verbandsgemeinde Sankt Goar-Oberwesel an, deren Verwaltungssitz sich hier befindet
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Landkreis
Gemeinde
07 1 40 112
Stadtgliederung
4 Stadtteile
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Stadtbürgermeister
Marius Stiehl (CDU)
Gemarkungen
Boppard, Niederbachtal, Weilersmhle, Weilersmühle
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Fakten über die Gemeine Oberwesel, Rheinland-Pfalz, Deutschland

1. Oberwesel liegt direkt am Rhein, etwa 30 km südlich von Koblenz und ist Teil der Verbandsgemeinde St. Goar-Oberwesel.

2. Die ältesten Spuren der Siedlung stammen aus dem 8. Jahrhundert und man vermutet, dass schon vorher keltische und römische Siedlungen im Tal des Rheins existiert haben.

3. Die malerische Altstadt von Oberwesel entstand im Mittelalter. Sie wird noch heute von Türmen und Mauern des mittelalterlichen Stadtbefestigungssystems umgeben.

4. Oberwesel war für mehr als ein Jahrtausend eine wichtige Handelsmacht, die die Region zum Treffpunkt vieler europäischer Kulturen machte.

5. Heute ist Oberwesel bekannt für seinen hübschen kleinen Fischereihafen, wo man jeden Tag frische Fische und andere regionale Leckereien kaufen kann.

6. Der Annakirmes am ersten Augustwochenende ist eines der größten Feste im ganzen Rheinland. Es gibt viele Attraktionen, vom traditionellen Freitagabendkrämermarkt bis hin zu einem bunten Festzug und lebendigem Karneval.

7. Die barschbesetzten Flüsse der Gegend sind ein beliebtes Ziel für Rafting, Kanufahren und Kajakfahren.

8. InOberwesel gibt es eine Reihe interessanter Sehenswürdigkeiten, wie die Burg Rheinfels, eine mittelalterliche Festung; das Alte Rathaus, ein Gebäude aus dem 17. Jahrhundert; die Wehrkirche St. Martin, eine romanische Kirche aus dem 12. Jahrhundert; und der Rauschenberger Hof, ein mittelalterlicher Wohnturm.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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