Ohlstadt Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Über Einsichten gemäß §§ 12/12a GBO bzw. §43 GBV in Grundbücher, Grundakten und Hilfsregister ist ab 1.10.2014 ein Protokoll zu führen.
Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.

Grundbuchauszug Ohlstadt Grundbuchauszug bestellen

Ohlstadt ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Garmisch-Partenkirchen und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Ohlstadt mit den weiteren Mitgliedsgemeinden Eschenlohe, Großweil und Schwaigen
Bundesland
Landkreis
Kfz-Kennzeichen
GAP
Gemeinde
09 1 80 127
Gemeindegliederung
7 Gemeindeteile
Adresse der Gemeinde
Website
Gemarkungen
Bartlmämhle, Bartlmämühle, Buchenried, Kleinaschau, Kothried, Weghaus, Weichs
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Fakten über die Gemeine Ohlstadt, Bayern, Deutschland

:

1. Ohlstadt ist ein Dorf und eine Gemeinde im Landkreis Garmisch-Partenkirchen in Bayern, Deutschland. Es liegt ca. 60 km südlich von München und ca. 20 km östlich von Garmisch-Partenkirchen.

2. Ohlstadt hat eine Fläche von 24,09 km². Es werden auf dem Gebiet der Gemeinde Föhren, Fichten, Kiefern, Lärchen, Buchen und Kastanien angebaut.

3. Die Einwohnerzahl betrug im Jahr 2019 insgesamt 2.111 und erhöhte sich seither jährlich um durchschnittlich 0,2%.

4. Ohlstadt hat ein typisch bayerisches Flair und beherbergt den schönsten alpinen Schlosspark Süddeutschlands.

5. Es gibt eine Vielzahl von Sehenswürdigkeiten, darunter das Churfürstliche Schloss, die Laufenmühle, die Päpstliche Münze und die Schmiedehämmer.

6. Ohlstadt ist gut an öffentliche Verkehrsmittel angebunden. Die nächste S-Bahn-Haltestelle befindet sich in Garmisch-Partenkirchen und es gibt Busverbindungen nach Murnau, Oberammergau und Peißenberg.

7. Der Ort ist bekannt für seine Trachten- und Bürgertradition und seine kulturellen Veranstaltungen, wie z.B. das Ohlstädter Kirchweihfest.

8.Die Einwohnerinnen und Einwohner arbeiten hauptsächlich in der Landwirtschaft, im Tourismus und im Handwerk.

9.Ohlstadt ist Mitglied des Allgäuer Bergdorf-Verbands und der Golfclub Ohlstadt liegt am Rande des Ortes.

10. Zu den bekanntesten Bürgern des Ortes zählen der Musiker und Komponist Richard Strauss, der Schauspieler Günther Maria Halmer und der Schriftsteller Maximilian Berlinger.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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