Rehling Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.

Grundbuchauszug Rehling Grundbuchauszug bestellen

Rehling ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Aichach-Friedberg.
Bundesland
Landkreis
Gemeinde
09 7 71 158
Gemeindegliederung
11 Gemeindeteile
Adresse der Gemeinde
Website
Erster Bürgermeister
Christoph Aidelsburger (CSU / Bürger für Rehling)
Gemarkungen
Allmering, Au, Gamling, Kagering, Oberach, Rohrbach, Sägmhle, Sägmühle, Scherneck, StStephan, Unterach
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Fakten über die Gemeine Rehling, Bayern, Deutschland

Die Gemeine Rehling ist eine Gemeinde im Landkreis Augsburg in Bayern, Deutschland. Sie liegt im nördlichen Teil des Regierungsbezirks Schwaben auf der rechten Seite des Lechs. Die Gemeinde hat etwa 1.800 Einwohner in sechs Ortsteilen. Der Ortsteil Rehling ist die größte Siedlung.

Die Gemeinde wird von der Flusslandschaft des Lechs und seiner Nebenflüsse geprägt. Die Landschaft ist durch Flüsse, Feldwege und Wiesen gekennzeichnet. Die Nähe zu Augsburg bietet viele kulturelle und historische Sehenswürdigkeiten.

Hauptort der Gemeinde ist der Ortsteil Rehling. Hier befindet sich die evangelisch-lutherische Kirche St. Georg. Der Ortsteil Beurig ist vor allem für den barocken Lechkanal bekannt.

Rehling ist ein beliebtes Wanderziel. Es gibt viele schöne Wanderwege, die durch Wälder und Felder führen.Der Ortsteil Donauwörth ist wegen seiner Burgruine, der Burgruine Donauwörth, bekannt.

In Rehling und Umgebung gibt es zahlreiche Einrichtungen und Sehenswürdigkeiten. Darunter sind das Kloster Neresheim, die Ausgrabungsstätte Aumühle und verschiedene Museen und Ausstellungshäuser.

Auch für Aktivurlauber bietet Rehling einiges: verschiedene Sport- und Freizeitangebote sowie Einrichtungen zur Erholung. Beliebt sind Radfahren, Angeln, Kanufahren, Wandern und Spazierengehen.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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