Schöppingen Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.

Grundbuchauszug Schöppingen Grundbuchauszug bestellen

Schöppingen (plattdeutsch Schüöping) ist eine Gemeinde im westlichen Münsterland im Nordwesten des Bundeslands Nordrhein-Westfalen und ist eine kreisangehörige Gemeinde des Kreises Borken im Regierungsbezirk Münster.
Bundesland
Kreis
Gemeinde
05 5 54 052
Gemeindegliederung
3 Ortsteile (Schöppingen, Eggerode, Gemen)
Adresse der Gemeinde
Website
Bürgermeister
Franz-Josef Franzbach (parteilos)
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Fakten über die Gemeine Schöppingen, Nordrhein-Westfalen, Deutschland

1. Schöppingen liegt in der Gemeinde Stadtlohn im Münsterland.

2. Die Gemeinde hat rund 8.900 Einwohner (Stand 2019).

3. Schöppingen ist die größte Stadt im Kreis Borken.

4. Seit 1139 gehört Schöppingen zum Erzbistum Münster.

5. Der älteste Teil der Stadt liegt am Fluss Aa und wird auch als "Altstadt" bezeichnet.

6. Im Jahr 1746 erhielt Schöppingen das Stadtrecht.

7. 1990 wurde das Freibad Schöppingen eröffnet.

8. Seit 1994 gibt es den Schoppinger Sommer, ein jährliches Musikfestival.

9. Im Deutschen Schachturnier 2013 spielten sowohl Spieler als auch Zuschauer aus Schöppingen mit.

10. Der Tourismus nimmt stetig zu, da die Gemeinde als touristisches Zentrum für die umliegenden Gemeinden gilt.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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