Sorgbrück Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Über Einsichten gemäß §§ 12/12a GBO bzw. §43 GBV in Grundbücher, Grundakten und Hilfsregister ist ab 1.10.2014 ein Protokoll zu führen.
Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.

Grundbuchauszug Sorgbrück Grundbuchauszug bestellen

Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Vorwahl
04335
Kfz-Kennzeichen
RD, ECK
Gemeinde
01 0 58 097
Adresse der Amtsverwaltung
Website
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Fakten über die Gemeine Sorgbrück, Schleswig-Holstein, Deutschland

1. Die Gemeinde Sorgbrück liegt im Landkreis Plön in Schleswig-Holstein und hat etwa 1.000 Einwohner.

2. Sorgbrück ist eine ländliche Gemeinde und besteht aus 11 Dörfern.

3. Der Name Sorgbrück kommt aus dem Altfriesischen und bedeutet wörtlich „Besorgungsbrücke“.

4. Sorgbrück ist für seine Landschaft, seine abwechslungsreichen Freizeitaktivitäten und seine guten Verkehrsanbindungen bekannt.

5. Eines der beliebtesten Ausflugsziele in Sorgbrück ist der Vineta-Weg, ein 12 km langer Wanderweg mit vielen Aussichtspunkten.

6. Es gibt zahlreiche Sehenswürdigkeiten in der Region, darunter das Abtei-Museum, das Schloss Plön und das Plöner Theater.

7. Sorgbrück ist ein perfektes Reiseziel für Outdoor-Fans, da es viele Wanderwege, Fahrradwege und Wassersportmöglichkeiten gibt.

8. Die Gemeinde beherbergt auch einige historische Gebäude, darunter das schottische Martinshaus und das Mühlengebiet.

9. Sorgbrück verfügt über ein reichhaltiges Kulturangebot, dazu gehören Konzerte, Theateraufführungen und Open-Air-Veranstaltungen.

10. Sorgbrück ist ein wunderschöner Ort, um sich zu entspannen und die Natur zu genießen.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

Grundbucheinsicht, Grundbuchblatt, muster, bestellen, NRW, Kataster, Vermessungsamt, Katasterplan, Liegenschaftsamt, Grundbucheintrag, Grundbuchauszug beantragen, Grundbuchauskunft