Waldfischbach-Burgalben Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Über Einsichten gemäß §§ 12/12a GBO bzw. §43 GBV in Grundbücher, Grundakten und Hilfsregister ist ab 1.10.2014 ein Protokoll zu führen.
Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.

Grundbuchauszug Waldfischbach-Burgalben Grundbuchauszug bestellen

Sie ist Sitz der gleichnamigen Verbandsgemeinde, der sie zusätzlich angehört. Waldfischbach-Burgalben ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Südwestpfalz in Rheinland-Pfalz, die 1969 durch Zusammenlegung der Gemeinden Waldfischbach und Burgalben entstand
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Landkreis
Vorwahl
06333
Kfz-Kennzeichen
PS, ZW
Gemeinde
07 3 40 054
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Gemarkungen
AmWallerbhl, AmWallerbühl, JugenddorfSickingen
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Fakten über die Gemeine Waldfischbach-Burgalben, Rheinland-Pfalz, Deutschland

Die Gemeinde Waldfischbach-Burgalben ist eine Verbandsgemeinde im Landkreis Kaiserslautern in Rheinland-Pfalz, Deutschland. Sie liegt im Nordwesten des Landes und ist Teil der Verbandsgemeinde Blieskastel-Lautzkirchen. Die Gemeinde hat etwa 11.200 Einwohner.

Geografie: Die Gemeinde liegt ca. 20 km südlich von Kaiserslautern an der Grenze zu Frankreich. Sie ist von den zweitgrößten deutschen Flüssen Mosel und Saar umgeben. Ihre Nachbargemeinden sind Breitenbach, Bexbach und Reiskirchen.

Geschichte: Die Gemeinde wurde 1076 erstmals urkundlich erwähnt. Im 19. Jahrhundert wurde die Gegend zu einem Wirtschafts- und Handelszentrum. Seit 1945 gehört die Gemeinde zum Land Rheinland-Pfalz.

Kultur: In der Region gibt es viele historische Sehenswürdigkeiten, darunter ein Fachwerkhof, das Schloss Burgalben, das Rathaus in Waldfischbach und das Freilichtmuseum in Völkersweiler. Es gibt auch einige kleinere Museen und Galerien in der Gemeinde.

Freizeitmöglichkeiten: Der Schwarzbusch ist einer der beliebtesten Ausflugsorte in der Region. Dort gibt es einen Wildpark, Wanderwege, ein Freibad und einen kleinen See. Außerdem gibt es in der Gegend viele Radwege und Besucherbergwerke.

Wirtschaft: Die Gemeinde ist bekannt für ihren Weinanbau. In Waldfischbach befindet sich eine Kellerei, die Wein aus der Region herstellt und vertreibt. Außerdem gibt es viele verarbeitende Gewerbebetriebe, unter anderem im Maschinenbau und der Metallverarbeitung.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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