Weihenzell Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Über Einsichten gemäß §§ 12/12a GBO bzw. §43 GBV in Grundbücher, Grundakten und Hilfsregister ist ab 1.10.2014 ein Protokoll zu führen.
Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.

Grundbuchauszug Weihenzell Grundbuchauszug bestellen

Weihenzell (umgangssprachlich: Waiətsél) ist eine Gemeinde im mittelfränkischen Landkreis Ansbach und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Weihenzell.
Bundesland
Landkreis
Kfz-Kennzeichen
AN, DKB, FEU, ROT
Gemeinde
09 5 71 217
Gemeindegliederung
22 Gemeindeteile
Adresse der Gemeinde
Website
Gemarkungen
Alexandermhle, Alexandermühle, Gebersdorf, Grb, Grüb, Schmalnbachshof, Schönbronn, Wernsbach, Wippendorf
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Fakten über die Gemeine Weihenzell, Bayern, Deutschland

1. Die Gemeinde Weihenzell ist ein ländliches Gebiet im Süden von Bayern, Deutschland.

2. Es liegt westlich von Regensburg im nördlichen Oberpfälzer Wald.

3. Die Gemeinde hat eine Fläche von etwa 24,9 km² und zählt ca. 2.300 Einwohner.

4. Die meisten Bewohner leben auf dem Land in kleinen Dörfern sowie einigen kleinen Städten in der Gegend, die als Teil des Gemeindegebietes gelten.

5. Der Ort war im Mittelalter ein Handelszentrum und ein wichtiger Verkehrsweg.

6. Bis ins 19. Jahrhundert war es eine selbstständige Gemeinde mit einer eigenen Gerichtsbarkeit.

7. Ab 1909 wurde die Gemeinde Teil der Kreisstadt Schwandorf und hat seither einen deutlich stärker ländlichen Charakter.

8. Es gibt einige Sehenswürdigkeiten in der Gemeinde, wie die Burg Kösching, das Kloster Weihenzell und den spätgotischen Pfarrkirche St. Michael.

9. Die Burg Kösching ist eine der ältesten Burgen Bayerns und wurde im 16. Jahrhundert errichtet.

10. Im Kloster Weihenzell befinden sich ehemalige Gebäude aus dem Mittelalter, die heute als Museum und Ausstellungsräume genutzt werden.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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