Werda Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Über Einsichten gemäß §§ 12/12a GBO bzw. §43 GBV in Grundbücher, Grundakten und Hilfsregister ist ab 1.10.2014 ein Protokoll zu führen.
Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.

Grundbuchauszug Werda Grundbuchauszug bestellen

Werda ist eine Gemeinde im sächsischen Vogtlandkreis
Bundesland
Sachsen
Landkreis
Gemeinde
14 5 23 460
Gemeindegliederung
2 Ortsteile
Adresse der Gemeinde
Website
Bürgermeister
Carmen Reiher
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Fakten über die Gemeine Werda, Sachsen, Deutschland

Die Gemeine Werda ist ein Ortsteil der Gemeinde Wiesa im Landkreis Mittelsachsen in Sachsen, Deutschland.

Der Ort hat etwa 100 Einwohner und liegt im Naturpark Erzgebirge/Vogtland an der Pöhl.

Das erste Mal wurde Wera im Jahr 1239 erwähnt. Es war ein kleines Dorf mit nicht mehr als 10 Häusern.

Im 16. Jahrhundert wurde der Ort von Protestanten gegründet und im 17. Jahrhundert ein Gotteshaus errichtet.

Werda gehört zur Gemeinde Wiesa im Landkreis Mittelsachsen und verfügt über einen Kindergarten.

Es gibt auch eine Schule, die sich auf Grund- und Sekundarbildung spezialisiert hat.

In der Gemeinder Werda gibt es einige Sehenswürdigkeiten, wie zum Beispiel das Schloss Werda und die Kirche St. Georg.

In dem Dorf finden jedes Jahr verschiedene Feste statt. Zum Beispiel das Kirchweihfest und das Sportfest.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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