Wiehl Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Über Einsichten gemäß §§ 12/12a GBO bzw. §43 GBV in Grundbücher, Grundakten und Hilfsregister ist ab 1.10.2014 ein Protokoll zu führen.
Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.

Grundbuchauszug Wiehl Grundbuchauszug bestellen

Wiehl ist eine Stadt im Oberbergischen Kreis im Regierungsbezirk Köln in Nordrhein-Westfalen (Deutschland).
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Kreis
Gemeinde
05 3 74 048
Stadtgliederung
52 Ortsteile
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Bürgermeister
Ulrich Stücker (parteilos)
Gemarkungen
Alpe, Alperbrck, Alperbrück, Angfurten, Bieberstein, Blasseifen, Bruch, Dahl, Dreisbach, Drespe, Drosselhardt, Feld, Hbender, Heienbach, Hübender, Komp, Mennkausen, Mhlenschlade, Mhlhausen, Monsau, Morkeptz, Morkepütz, Mühlenschlade, Mühlhausen, Neuklef, Oberholzen, Pettseifen, Pfaffenberg, Remperg, Soelsiefen, Sotterbach, Volkenrath, Wald, Wlfringhausen, Wolfskammer, Wülfringhausen
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Fakten über die Gemeine Wiehl, Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Die Gemeine Wiehl ist eine Stadt im Oberbergischen Kreis in Nordrhein-Westfalen. Sie liegt am Rande des Bergischen Landes und dem Rhein-Sieg-Kreis. Mit einer Fläche von 53,6 km² und knapp 19.000 Einwohnern ist sie die zweitgrößte Stadt im Oberbergischen Kreis.

Die Stadt Wiehl hat eine lange Geschichte. Bereits im 12. Jahrhundert wurde sie erstmals urkundlich erwähnt. Im 16. Jahrhundert war die Stadt eine bedeutende Handelsstadt, umgeben von einer mit Palisaden befestigten Stadtmauer. Noch heute sind einige Bauwerke aus dieser Zeit erhalten, darunter die alte Wiehler Kirche, der "Brunnenhauszug" oder der "Alte Schlagbaum".

Heutzutage ist die Stadt Wiehl vor allem für ihre zahlreichen Freizeitmöglichkeiten bekannt. Es gibt zahlreiche Rad- und Wanderwege, die durch die schöne Landschaft führen. Der größte See der Stadt, der Probbachsee, ist ein beliebtes Ausflugsziel. Zudem bietet die Stadt ein breites Spektrum an kulturellen Veranstaltungen, Sport- und Musikveranstaltungen.

Trotz ihrer Größe ist die Stadt Wiehl auch ein Gartenbauzentrum. Einige der bekanntesten Gärtnereien Deutschlands sind hier ansässig. Des Weiteren findet in Wiehl alljährlich ein internationales Rosenfest statt.

Wiehl ist eine moderne und lebenswerte Stadt mit einem hohen Freizeitwert. Mit seinen vielen Sehenswürdigkeiten, historischen Gebäuden und Naturlandschaften ist es ein beliebtes Reiseziel für Touristen.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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