Erfurt Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Sie beauftragen uns hiermit, mit der Bestellung von Urkunden auf ihren Namen bei dem für sie zuständigen Amt.
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Über Einsichten gemäß §§ 12/12a GBO bzw. §43 GBV in Grundbücher, Grundakten und Hilfsregister ist ab 1.10.2014 ein Protokoll zu führen.
Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.
https://www.youtube.com/watch?v=GGJNglQ5NIk&pp=ygUGRXJmdXJ0

Grundbuchauszug Erfurt Grundbuchauszug bestellen

Neben der Krämerbrücke stellt der Dom eine der Hauptsehenswürdigkeiten der Stadt dar. Erfurt [ˈʔɛɐ̯.fʊɐ̯tʰ] ist die Landeshauptstadt des Freistaates Thüringen
Bundesland
Thüringen
Gemeinde
16 0 51 000
Stadtgliederung
53 Stadtteile
Adresse der Stadtverwaltung
Website
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Fakten über die Gemeine Erfurt, Thüringen, Deutschland

1. Die Stadt Erfurt ist die Hauptstadt des Bundeslandes Thüringen in Deutschland.

2. Die Streckenlänge der Altstadt beträgt 7,6 Kilometer.

3. Erfurt ist die zweitgrößte Stadt des Freistaates und ist mit rund 206.000 Einwohnern die größte ostdeutsche Stadt außerhalb von Berlin.

4. Erfurt ist eine der ältesten deutschen Städte und wurde bereits 742 n. Chr. erstmals urkundlich erwähnt.

5. Erfurt gehört zu den am schnellsten wachsenden Großstädten Deutschlands.

6. Die Universität Erfurt wurde im Jahr 1379 gegründet und ist damit die älteste Universität Thüringens.

7. Die Thüringer Landeshauptstadt ist Mitglied in der Union Europäischer Kunst- und Kulturstädte.

8. Erfurt ist ein bedeutender Wirtschaftsstandort, insbesondere für die Automobil- und Pharmaindustrie.

9. Zu den beliebtesten Sehenswürdigkeiten in Erfurt zählen die Marientorbrücke, der Dom, das Fischmarkttor und das charterhuserviertel.

10. Die Stadt ist bekannt für ihr reiches kulturelles Erbe, die vielen Parks und Gärten sowie für die vielen historischen Gebäude.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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