Aholming Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Über Einsichten gemäß §§ 12/12a GBO bzw. §43 GBV in Grundbücher, Grundakten und Hilfsregister ist ab 1.10.2014 ein Protokoll zu führen.
Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.

Grundbuchauszug Aholming Grundbuchauszug bestellen

Aholming ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Deggendorf in der Region Donau-Wald
Bundesland
Bayern
Landkreis
Gemeinde
09 2 71 111
Gemeindegliederung
14 Gemeindeteile
Adresse der Gemeinde
Website
Erster Bürgermeister
Martin Betzinger (Bürgerblock Aholming)
Gemarkungen
Breitfeld, Isarau, Moosmhle, Moosmühle, Probstschwaig, Schwarzwöhr, Thannet
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Fakten über die Gemeine Aholming, Bayern, Deutschland

Die Gemeinde Aholming ist eine Gemeinde im Bezirk Niederbayern in Bayern, Deutschland. Die Gemeinde gliedert sich nach Einwohnern und Fläche in zwei Ortsteile: Aholming und Prambachkirchen. Die Einwohnerzahl der Gemeinde Aholming beträgt laut Stand 2019 etwa 2000 Einwohner.

Aholming liegt an der Mündung des Aholmer Baches in die Donau, ungefähr in der Mitte des Landkreises Altötting. Der Ort hat eine lange Geschichte, die bis ins 6. Jahrhundert zurückreicht.

Aholming ist ein ländliches Gebiet mit vielen landwirtschaftlichen Anwesen, kleinen Unternehmen und handwerklichen Betrieben. Es bietet auch einige Unterkünfte und Einkaufsmöglichkeiten. In der Nähe befinden sich einige Kurorte und Thermalbäder. Im Winter kann man in den nahegelegenen Skigebieten skifahren.

Die wirtschaftliche Basis der Gemeinde Aholming ist von einer Vielzahl kleiner und mittlerer Unternehmen geprägt. Zu den Hauptarbeitgebern gehören die Holzindustrie, das Handwerk, die Landwirtschaft und der Tourismus. Einige Unternehmen stellen auch handwerklich bearbeitete Produkte her.

Der Weg zur nächstgelegenen Stadt Altötting ist nur 10 Kilometer entfernt und bietet eine Reihe von Einkaufsmöglichkeiten und Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Auch die nächstgelegene Autobahn ist nur 15 Kilometer entfernt und damit gut erreichbar.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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