Arnschwang Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.

Grundbuchauszug Arnschwang Grundbuchauszug bestellen

Arnschwang ist eine Gemeinde im Oberpfälzer Landkreis Cham
Bundesland
Bayern
Landkreis
Gemeinde
09 3 72 112
Gemeindegliederung
24 Gemeindeteile
Adresse der Gemeinde
Website
Erster Bürgermeister
Michael Multerer (Bürgerblock Arnschwang[2])
Gemarkungen
Blumhof, Eichmhle, Eichmühle, Elst, Faustendorf, Grasfilzing, Haid, Kellerweg, Maiering, Mhlberg, Mühlberg, Neumhlen, Neumühlen, Nößwartling, Steinach, Walting, Warmleiten
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Fakten über die Gemeine Arnschwang, Bayern, Deutschland

Die Gemeinde Arnschwang ist eine Gemeinde im oberpfälzischen Landkreis Regensburg in Bayern, Deutschland. Sie liegt am südwestlichen Rand des Naturparks Oberer Bayerischer Wald und hat etwa 350 Einwohner.

Geschichte:

Die erste urkundliche Erwähnung von Arnschwang erfolgte im Jahr 1274. Es ist einer der ältesten Orte im Regierungsbezirk Oberpfalz. Im 14. Jahrhundert gab es mehrere Adelshöfe in der Umgebung, die vom Pfarrhaus verwaltet wurden.

Sehenswürdigkeiten:

Arnschwang ist bekannt für seine vielen historischen Sehenswürdigkeiten. Zu den Highlights zählen die Burgruine Adelsried, die Kirche St. Thekla, das Pfarrhaus und der Wildpark Arnschwang. Außerdem gibt es in der Gemeinde einige Wander- und Radwege.

Kultur und Traditionen:

In Arnschwang gibt es eine Reihe von Veranstaltungen und Events, die jedes Jahr stattfinden. Zu den beliebtesten Veranstaltungen zählen der jährliche Weinfest, der Kirmes, die Sternwanderung und das Sommerfest. Diese traditionellen Feiern werden besonders von den Einheimischen geschätzt.

Natur:

Arnschwang ist ein idealer Ort, um die Natur zu genießen. Der Ort liegt am Fuße des Naturparks Oberer Bayerischer Wald, sodass man hier viele verschiedene Tier- und Pflanzenarten beobachten kann. Auch die vielen Wanderwege der Umgebung machen Arnschwang zu einem perfekten Ziel für Naturliebhaber.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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