Berlin Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Sie beauftragen uns hiermit, mit der Bestellung von Urkunden auf ihren Namen bei dem für sie zuständigen Amt.
Dabei fallen Gebühren für unsere Dienstleistung und Amtsgebühren an.
Auf der nächsten Seite können Sie den Auftrag nochmals kontrollieren und korrigieren.
Über Einsichten gemäß §§ 12/12a GBO bzw. §43 GBV in Grundbücher, Grundakten und Hilfsregister ist ab 1.10.2014 ein Protokoll zu führen.
Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.
https://www.youtube.com/watch?v=j7M_th0IqAQ&pp=ygUGQmVybGlu

Grundbuchauszug Berlin Grundbuchauszug bestellen

Die Stadt Berlin ist mit rund 3,6 Millionen Einwohnern die bevölkerungsreichste und mit 892 Quadratkilometern die flächengrößte Gemeinde Deutschlands. Sie bildet das Zentrum der Metropolregion Berlin/Brandenburg (rund 6 Millionen Einwohner) und der Agglomeration Berlin (rund 4,5 Millionen Einwohner)
Präsident des Abgeordnetenhauses
Ralf Wieland (SPD)
Regierende Parteien
SPD, Linke und Grüne
Sitzverteilung (160) im Abgeordnetenhaus seit der Wahl 2016       
SPD38CDU31Grüne27Linke27AfD23FDP12Sonstige30
SPD
38
CDU
31
Grüne
27
Linke
27
AfD
23
FDP
12
Sonstige
30
Letzte Parlamentswahl
18. September 2016
Nächste Parlamentswahl
2021
Bundesratsstimmgewicht
4
Website
Gemarkungen
Bahrenkrug, Berlinerau, Blomnath, Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Heidmoor, Kiebitz, Kiekut, Kukuk, Lichtenberg, Liethkaten, Marzahn-Hellersdorf, Mitte, Neukölln, Pankow, Reinickendorf, Seekamp, Spandau, Stauung, Steglitz-Zehlendorf, Steinhorst, Tempelhof-Schöneberg, Treptow-Köpenick
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Fakten über die Gemeine Berlin, Berlin, Deutschland

:

1. Berlin ist die Hauptstadt Deutschlands und die bevölkerungsreichste Stadt des Landes.

2. Die Einwohnerzahl Berlins beträgt etwa 3,75 Millionen Menschen.

3. Berlin ist einer der 16 deutschen Bundesländer.

4. Berlin ist national und international ein Zentrum der Wissenschaft, Forschung, Kunst, Kultur und Politik.

5. Berlin ist ein wichtiges Handels-, Finanz- und Touristenzentrum in Europa.

6. Es ist berühmt für seine lebendigen Viertel, Parks, architektonische Wahrzeichen, kulturelle Sehenswürdigkeiten und historischen Stätten.

7. Berlin hat ein mildes gemäßigtes Klima mit warmen Sommern und kalten Wintern.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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