Bingen Am Rhein Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Über Einsichten gemäß §§ 12/12a GBO bzw. §43 GBV in Grundbücher, Grundakten und Hilfsregister ist ab 1.10.2014 ein Protokoll zu führen.
Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.
https://www.youtube.com/watch?v=_ZFEiKlNRCs&pp=ygUPQmluZ2VuIGFtIFJoZWlu

Grundbuchauszug Bingen am Rhein Grundbuchauszug bestellen

Bekannt ist Bingen unter anderem durch die Geschichte um den Binger Mäuseturm, in dem angeblich der Mainzer Erzbischof Hatto von Mäusen gefressen wurde. Bingen am Rhein ist eine große kreisangehörige Stadt im Landkreis Mainz-Bingen in Rheinland-Pfalz. Der ursprüngliche Name der Siedlung war Bingium, keltisches Wort eventuell für „Loch im Fels“, Bezeichnung für die Untiefe hinter dem Mäuseturm, bekannt als Binger Loch
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Landkreis
Kfz-Kennzeichen
MZ, BIN
Gemeinde
07 3 39 005
Stadtgliederung
8 Stadtteile
Adresse der Stadtverwaltung
Website
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Fakten über die Gemeine Bingen am Rhein, Rheinland-Pfalz, Deutschland

1. Die Stadt Bingen am Rhein liegt im Bundesland Rheinland-Pfalz und ist Teil des Rheingaus.

2. Die Stadt ist berühmt für ihre romantischen Weinhänge, idyllischen Uferpromenaden und herausragenden Kulturstätten.

3. Die Einwohnerzahl beträgt rund 28.000 Menschen.

4. Das Wahrzeichen der Stadt ist die Burg Rheinstein.

5. Verkehrstechnisch ist die Stadt über mehrere Autobahnen, den Bahnhof Bingen und den Flughafen Frankfurt erreichbar.

6. Die wichtigsten Wirtschaftszweige von Bingen sind Automobilindustrie, Metallverarbeitung sowie Weinbau und Produktion.

7. Bingen am Rhein ist bekannt für seine kulturellen und historischen Sehenswürdigkeiten wie zum Beispiel das Kloster Disibodenberg oder die Mäuseturme.

8. Am 21. Juni wird in Bingen am Rhein jedes Jahr das bekannte Straßenfest „Rhein in Flammen“ veranstaltet.

9. In Bingen gibt es einige bekannte und beliebte Weinlokale und Weinstuben.

10. In der Umgebung gibt es zahlreiche Wander- und Radwege, die in unnatürlicher Landschaft verlaufen.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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