Bücken Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Über Einsichten gemäß §§ 12/12a GBO bzw. §43 GBV in Grundbücher, Grundakten und Hilfsregister ist ab 1.10.2014 ein Protokoll zu führen.
Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.

Grundbuchauszug Bücken Grundbuchauszug bestellen

Bücken ist ein Flecken in der Samtgemeinde Grafschaft Hoya im Landkreis Nienburg/Weser in Niedersachsen (Deutschland).
Bundesland
Landkreis
Gemeinde
03 2 56 003
Fleckengliederung
5 Ortsteile
Adresse derFleckenverwaltung
Website
Bürgermeister
Wilhelm Schröder (Wählergruppe Bücken)
Gemarkungen
Altenbücken, Dedendorf, Duddenhausen, Hohnhorst, Holtrup, Ovelgönne, Stendern
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Fakten über die Gemeine Bücken, Niedersachsen, Deutschland

Die Gemeinde Bücken liegt in der Region Südniedersachsen im Landkreis Nienburg und ist eine ländliche Gemeinde. Sie hat eine Fläche von ca. 32 km² und zählt ungefähr 2.000 Einwohner. Der Hauptort der Gemeinde ist die Ortschaft Bücken. Andere Ortsteile sind Dösingen, Haßbergen und Üfingen.

In der Gemeinde befindet sich der Knotenpunkt Weser-Hameln-Stadtbahn, an dem die Regionalexpresslinie RE5 sowie die S-Bahn-Linie S5 enden.

In Bücken gibt es auch einen Yachtclub, der Wassersportbegeisterten eine Plattform bietet, um an mehreren regelmäßig stattfindenden Segelregatten teilzunehmen. Auch andere Sportarten wie Handball oder Basketball können hier betrieben werden.

Ein besonderes Highlight der Gemeinde ist die Bückener Mühle, die als eine der größten Windmühlen Niedersachsens gilt. Es handelt sich dabei um eine dreistöckige Ziegeleimühle mit neun Drachenblättern, die bereits 1780 errichtet wurde. Seit 2010 ist die Mühle Teil des Landschaftspflegeverbands Weserbergland-Süd.

Bücken verfügt auch über ein Netzwerk an Rad- und Wanderwegen, die durch die idyllische Landschaft führen. Es gibt auch den einzigartigen NaturParkBücken, eine 11 km² große Fläche, die mit ihrem einzigartigen Ökosystem aus Wiesen, Wäldern und Seen beeindruckt.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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