Großrückerswalde Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.

Grundbuchauszug Großrückerswalde Grundbuchauszug bestellen

Großrückerswalde ist eine Gemeinde im Erzgebirgskreis des Freistaats Sachsen, die zwischen 1930 und 1999 schrittweise aus mehreren Orten gebildet wurde
Bundesland
Landkreis
Kfz-Kennzeichen
ERZ, ANA, ASZ, AU, MAB, MEK, STL, SZB, ZP
Gemeinde
14 5 21 250
Gemeindegliederung
6 Ortsteile
Adresse der Gemeinde
Website
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Fakten über die Gemeine Großrückerswalde, Sachsen, Deutschland

Die Gemeinde Großrückerswalde liegt im Südosten Sachsens und ist Teil des Landkreises Bautzen. Der Name leitet sich vom alten slawischen Wort „Ruk“ ab, was soviel wie „Berg“ bedeutet.

Großrückerswalde ist die zweitgrößte Gemeinde im Landkreis Bautzen und hat etwa 2600 Einwohner. Die Gemeinde umfasst eine Fläche von ca. 33 km² und liegt ca. 18 km südöstlich von Bautzen entfernt.

Die ehemalige frühmittelalterliche Burg „Grossruckerswalde“ befindet sich am Westrand der Gemeinde. Sie diente als Schutz vor den Slawen, die das Gebiet im 8. Jahrhundert besiedelten.

Die Gemeinde ist bekannt für ihre Bergbaugeschichte und ihren Wald. In Großrückerswalde findet man noch heute alte Bergmannsstollen, in denen Kupfererz abgebaut wurde. Der Rödelbauernwald ist ein 118 Hektar großer Wald im Stadtgebiet. Er besteht hauptsächlich aus Rotbuchen.

In Großrückerswalde gibt es mehrere Sehenswürdigkeiten. Dazu zählen die historische Kirche St. Nikolaus, die Ölmühle (errichtet 1799), das „Haus der Begegnung", die alte Kegelbahn und der 'Aussichtsturm' auf dem Turmberg. Der Aussichtsturm bietet eine fantastische Aussicht auf das Umland.

Darüber hinaus bietet Großrückerswalde viele Outdoor-Aktivitäten. Die Region ist ideal für Wanderer und Radfahrer. Es gibt auch eine breite Palette an Sportanlagen, darunter einen Central Pitch, einen Skatepark, einen Eurotrim- Parcours und mehrere Bolzplätze.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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