Halblech Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.

Grundbuchauszug Halblech Grundbuchauszug bestellen

Halblech ist eine Gemeinde im bayerisch-schwäbischen Landkreis Ostallgäu
Bundesland
Bayern
Landkreis
Gemeinde
09 7 77 173
Gemeindegliederung
32 Gemeindeteile
Adresse der Gemeinde
Website
Erster Bürgermeister
Johann Gschwill (Parteilose Wählergemeinschaft Buching)
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Fakten über die Gemeine Halblech, Bayern, Deutschland

Die Gemeinde Halblech ist eine Gemeinde im bayerischen Landkreis Ostallgäu in Oberbayern. Sie liegt etwa 30 km südöstlich von Kempten und 40 km westlich von Bad Tölz.

Die Gemeinde Halblech hat insgesamt etwa 2.300 Einwohner. Der Ort wurde erstmals im Jahr 1271 urkundlich erwähnt und gehört zu den ältesten Orten der Region.

Die Region ist für ihre herrliche Natur und Landschaft bekannt. Die Umgebung wird begrenzt von den Bergen Tegelberg, Breitenstein, Zwiesel und Falkenstein. Der höchste Berg in der näheren Umgebung ist der Hörnle (1.215 Meter).

Der Name Halblech leitet sich ab vom althochdeutschen Wort Halchalas (Holzmarkt) und bedeutet so viel wie "Markt des Holzes".

Der Ort Halblech ist auch für seine historischen Gebäude bekannt, darunter das Schloss Neuschwanstein, der Renaissancebau des Schwangauer Schlosses und das Kurhaus Bad Faulenbach. Außerdem ist Halblech für seine Ruhe und Erholungsangebote bekannt. In der Nähe des Dorfes befinden sich viele Seen, die zum Baden und Angeln einladen.

Das kulturelle Leben in der Region wird auch durch Volksfeste und Events wie Rock am Hörnle, dem Hexentanz und dem Bayerischen Straßenmusikfest bereichert. Außerdem ist der Ort bei Wanderern und Radfahrern sehr beliebt. Es gibt viele Wander- und Radwege in der Region, von denen man einen herrlichen Blick auf die Landschaft genießen kann.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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