Ködnitz Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.

Grundbuchauszug Ködnitz Grundbuchauszug bestellen

Ködnitz ist eine Gemeinde im Landkreis Kulmbach (Regierungsbezirk Oberfranken) und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Trebgast.
Bundesland
Bayern
Landkreis
Kfz-Kennzeichen
KU, EBS, SAN
Gemeinde
09 4 77 127
Gemeindegliederung
20 Gemeindeteile
Adresse der Gemeinde
Website
Gemarkungen
Ebersbach, Reuth, Reutlashof
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Fakten über die Gemeine Ködnitz, Bayern, Deutschland

Die Gemeine Ködnitz ist eine staatlich anerkannte Erholungsgemeinde in der Oberpfalz. Sie liegt etwa zehn Kilometer nordöstlich von Amberg und elf Kilometer südöstlich von Weiden in der Oberpfalz. Die Gemeine Ködnitz umfasst die Dörfer Ködnitz, Pestenacker, Freistoß und Neuhaus und liegt verkehrsgünstig direkt an der Autobahn A6.

Die Gemeine Ködnitz hat eine lange Geschichte: Schon im 11. Jahrhundert wurde der Ort erstmals als "Chudiniz" erwähnt. Im 15. Jahrhundert war Ködnitz ein Teil des niederbayerischen Erblandes der Wittelsbacher. Heute ist die Gemeine Ködnitz ein beliebter Ferienort für Familien und Naturfreunde, die hier Ruhe und Entspannung finden. Die Umgebung Köditz' bietet vielfältige Wander- und Radwege sowie eine Vielzahl von Sehenswürdigkeiten und Veranstaltungen.

Das zentrale Wahrzeichen der Gemeine Ködnitz ist das Wasserburg Ködnitz, die im Jahr 1627 fertiggestellt wurde. Heute präsentiert sich das Monument als beeindruckende Mischung aus mittelalterlicher Burgruine und barocker Residenz. Weiterhin ist die Köditzer Kirche einen Besuch wert, die im 14. Jahrhundert erbaut wurde und von der einzigartigen Kunstfassaden-Ausschmückung geprägt ist. Ein weiteres Highlight ist der Trimini-Park in Ködnitz, der schon im 19. Jahrhundert als königlicher Park errichtet wurde und bei Spaziergängern sehr beliebt ist.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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