Landstuhl Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Über Einsichten gemäß §§ 12/12a GBO bzw. §43 GBV in Grundbücher, Grundakten und Hilfsregister ist ab 1.10.2014 ein Protokoll zu führen.
Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.

Grundbuchauszug Landstuhl Grundbuchauszug bestellen

Die Sickingenstadt Landstuhl ist der Verwaltungssitz der Verbandsgemeinde Landstuhl und die bevölkerungsreichste Stadt im Landkreis Kaiserslautern in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Gemeinde
07 3 35 022
Stadtgliederung
Kernstadt und 8 Ortsbezirke/Stadtteile
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Stadtbürgermeister
Ralf Hersina (SPD)
Gemarkungen
Bildschacherhof, Breitenwald, Felsenmhle, Felsenmühle, Geigerhof, Harzofen, Kahlenberg, Melkerei, Pick, Ziegelhtte, Ziegelhütte
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Fakten über die Gemeine Landstuhl, Rheinland-Pfalz, Deutschland

1. Die Gemeinde Landstuhl liegt im Süden der Pfalz, im Westen Rheinland-Pfalz' an den Grenzen zu Frankreich und Luxemburg.

2. Die Gemeinde hat eine Fläche von 42,91 Quadratkilometern und umfasst die Stadt Landstuhl sowie die Ortsteile Atzel, Bruchmühlbach-Miesau, Enkenbach-Alsenborn, Erzenhausen, Hochspeyer, Höheinöd, Mackenbach, Neuhemsbach, Oberbexbach, Pfeffelbach, Reichenbach-Steegen, Runkelsteinbach, Schrick und Weilerbach.

3. Die Einwohnerzahl beträgt knapp 23.000.

4. Der Name Landstuhl leitet sich vom althochdeutschen Wort "Tuhel" (Tuhel = Dorf oder Ansiedlung) ab.

5. Die Stadt wurde erstmals im Jahr 831 urkundlich erwähnt.

6. Seit 1998 ist Landstuhl als Mitglied der Verbandsgemeinde Pirmasens angeschlossen und bildet gemeinsam mit 20 weiteren Kommunen eines der größten Verbandsgemeinde in Rheinland-Pfalz.

7. Seit den 1980er Jahren ist Landstuhl Standort des amerikanischen US Army Hospital, das heute als Landstuhl Regional Medical Center bekannt ist.

8. Es gibt ein umfassendes Ausflug- und Freizeitangebot, darunter ein Hallenbad, mehrere Golfplätze, ein Freizeitbad, eine Skihalle, Tennisplätze und viele Wanderwege.

9. Die Gemeinde ist bekannt für seine Weingüter, die Weinanbau, Weinproduktion und Weinverkostungen anbieten.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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