Marktl Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Über Einsichten gemäß §§ 12/12a GBO bzw. §43 GBV in Grundbücher, Grundakten und Hilfsregister ist ab 1.10.2014 ein Protokoll zu führen.
Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.

Grundbuchauszug Marktl Grundbuchauszug bestellen

Marktl (manchmal inoffiziell Marktl am Inn) ist ein Markt im oberbayerischen Landkreis Altötting und Verwaltungssitz der gleichnamigen Verwaltungsgemeinschaft
Bundesland
Bayern
Landkreis
Kfz-Kennzeichen
AÖ, LF
Gemeinde
09 1 71 123
Marktgliederung
63 Gemeindeteile
Adresse derMarktverwaltung
Website
Gemarkungen
Aiching, Berg, Bergham, Besserer, Buchmaier, Buchöd, Daxenthal, Deinöd, Dietweg, Dornitzen, Edhof, Eggen, Eisching, Falkenhof, Forst, Forstergtl, Forstergütl, Forstpoint, Freiberg, Frstenberg, Fürstenberg, Garteis, Gassen, Gerling, Grimm, Grubmhle, Grubmühle, Haarbach, Haid, Haunreit, Hofschallern, Holzhausen, Irngarting, Katzhub, Kiegl, Knab, Kobl, Kollmnz, Kollmünz, Leiten
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Fakten über die Gemeine Marktl, Bayern, Deutschland

Die Gemeinde Marktl ist die Geburtsstadt des früheren Papstes Benedikt XVI. Sie liegt im niederbayerischen Landkreis Altötting, am östlichen Rand des Rupertiwinkels. Die einzige Stadt in Bayern, die den Namen eines Papstes trägt, zählt knapp 5.000 Einwohner und liegt rund eine Autostunde südlich von München entfernt.

Marktl hat eine lange Geschichte, die bis ins Jahr 764 zurückreicht, als der Ort erstmals urkundlich erwähnt wurde. Die Wallfahrtsbasilika St. Salvator, eine von Süddeutschlands größten barocken Kirchen, ist seit 1615 eines der wichtigsten religiösen Zentren Bayerns und zieht jährlich tausende Touristen und Pilger an.

Die Gemeinde Marktl ist durch ihre wunderschöne Umgebung bekannt, die eine perfekte Kombination aus Seen, Wäldern und Hügeln darstellt. In der Nähe befindet sich der Nationalpark Bayerischer Wald, einer der größten Schutzgebiete Deutschlands, sowie der malerische Rupertiwinkel, der vor allem durch seine herrliche Landschaft und einzigartige Bauernhöfe bekannt ist.

Das Motto der Gemeinde lautet "Gottvertrauen, Gemeinschaft, Fortschritt" und beschreibt den Grundgedanken, der den gelebten Glauben in diesem Dorf seit vielen Generationen prägt. Marktl ist ein beschauliches Fleckchen Erde, das sich seinen traditionellen Werten widmet und doch stets offen für Neues ist.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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