Ortenburg Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Über Einsichten gemäß §§ 12/12a GBO bzw. §43 GBV in Grundbücher, Grundakten und Hilfsregister ist ab 1.10.2014 ein Protokoll zu führen.
Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.

Grundbuchauszug Ortenburg Grundbuchauszug bestellen

Ortenburg ist ein Markt im niederbayerischen Landkreis Passau und staatlich anerkannter Erholungsort.
Bundesland
Landkreis
Gemeinde
09 2 75 138
Marktgliederung
112 Gemeindeteile
Adresse derMarktverwaltung
Website
Erster Bürgermeister
Stefan Lang (CSU)
Gemarkungen
Afham, Atzing, Au, Bärndobl, Baumgarten, Bindering, Breitreut, Dobl, Fadering, Galla, Hacklmhle, Hacklmühle, Hifering, Hilking, Hinding, Hinterhainberg, Hinterschloß, Höck, Iglbach, Irgenöd, Kaiseraign, Kamm, Kettenham, Knadlarn, Königbach, Lohfeld, Luisenthal, Maiersberg, Moosham, Niederham, Oberhartdobl, Oberiglbach, Oberöd, Paulberg, Rauscheröd, Reisbach, Schallnöd, Schlott, Steinkirchen, Unteriglbach
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Fakten über die Gemeine Ortenburg, Bayern, Deutschland

Die Gemeinde Ortenburg ist eine Gemeinde im bayerischen Landkreis Passau und liegt im Naturpark Oberer Bayerischer Wald im Südosten von Bayern.

• Die Gemeinde hat eine Fläche von ca. 60 km2 und zählt rund 4.100 Einwohner.

• Ortenburg ist die größte Stadt im Naturpark Oberer Bayerischer Wald und liegt an der Donau.

• In Ortenburg gibt es viele historische Monumente wie die Stadtmauer aus dem 13. Jahrhundert, das Schloss aus dem 17. Jahrhundert, das Rathaus aus dem 16. Jahrhundert und den Park der alten Bäume.

• Es gibt ein Museum für naturkundliche Ausstellungen und das Eisstadion für Freizeitaktivitäten wie Eisstockschießen, Eislaufen und Eishockeyspielen.

• Es gibt viele Sport- und Freizeiteinrichtungen wie Golfclubs, Skigebiete, Tennisplätze, einen Reitzirkel und Radwege.

• Im Sommer finden in Ortenburg viele Festivals und Veranstaltungen statt. Dazu gehört unter anderem das Fischerfest, das Musikfestival und das traditionelle Schafkopfen.

• Der Naturpark Oberer Bayerischer Wald bietet viele Wander- und Radwege, verschiedene Aussichtsplattformen sowie eine Vielzahl an Wildwechseln, Mooren und Seen.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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