Osterspai Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.

Grundbuchauszug Osterspai Grundbuchauszug bestellen

Osterspai (früher auch Osterspey) ist eine Ortsgemeinde im Rhein-Lahn-Kreis in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Landkreis
Vorwahl
02627
Kfz-Kennzeichen
EMS, DIZ, GOH
Gemeinde
07 1 41 108
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Gemarkungen
Dinkholder, Dinkholdertal
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Fakten über die Gemeine Osterspai, Rheinland-Pfalz, Deutschland

1. Die Gemeinde Osterspai befindet sich im Osten des Landkreises Alzey-Worms in Rheinland-Pfalz.

2. Sie liegt etwa 10 km nordöstlich von Worms und ungefähr 15 km südöstlich von Mainz, der Landeshauptstadt des Bundeslandes.

3. Osterspai hat eine Fläche von ca. 15,08 km² und ist somit die kleinste Gemeinde des gesamten Landkreises.

4. Laut dem Zensus vom Jahr 2011 hatte Osterspai knapp 550 Einwohner, die meisten waren römisch-katholisch.

5. Seit dem Mittelalter ist die Gemeinde ein Teil des Gebietes der Grafschaft Strassburg und wurde später Teil des französischen Departments Donnersberg, als das Gebiet an Frankreich fiel.

6. Osterspai ist mit einem direkten regionalen Zugverbindung nach Worms, Mainz und Speyer verbunden.

7. Die Gemeinde ist auch bekannt für ihren Weinbau: Kornelimünsterer und Dornfelder sind hier sehr beliebt.

8. Osterspai ist umgeben von malerischen Weinbergen, Tälern und Bächen und ist ein Paradies für Wanderer und Radfahrer.

9. Im Obergeschoss des Dorfplatzes steht die ehemalige Pfarrkirche St. Martin, die erstmals im 11. Jahrhundert erwähnt wurde.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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