Rettenberg Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.

Grundbuchauszug Rettenberg Grundbuchauszug bestellen

Rettenberg ist eine Gemeinde im bayerisch-schwäbischen Landkreis Oberallgäu.
Bundesland
Landkreis
Gemeinde
09 7 80 137
Gemeindegliederung
37 Gemeindeteile
Adresse der Gemeinde
Website
Erster Bürgermeister
Nikolaus Weißinger (CSU / FW-R / FW-U und FWV)
Gemarkungen
Altach, Altsch, Bichel, Binzeler, Bommen, Buchenberg, Engelpolz, Hinterberg, Kalchenbach, Kranzegg, Reichen, Rettenberg, Sterklis, Vorderburg, Wagneritz, Weiher
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Fakten über die Gemeine Rettenberg, Bayern, Deutschland

Die Gemeinde Rettenberg ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Oberallgäu und liegt etwa zehn Kilometer östlich der bekannten Wintersportstadt Oberstdorf. Laut dem statistischen Bundesamt hat Rettenberg eine Fläche von 83 Quadratkilometern und zählt rund 3200 Einwohner.

Rettenberg hat einen sehr alten Ursprung, denn schon im Jahr 1150 wurde ein Ort mit dem Namen "Rutenberg" urkundlich erwähnt. Heute kann man in Rettenberg nicht nur auf einer malerischen Alpenszenerie wandeln, sondern auch viele interessante Sehenswürdigkeiten besuchen. Da gibt es die beiden Wallfahrtskirchen "Unsere Liebe Frau zum unbeschreiblichen Wunder" sowie St. Konrad in Riedholz oder die Teilorte Weido, Engertsmühle und Sankt Marien im Tal. Auch einige Burgruinen, wie die Burgruine Haldenegg, die Burgruine Hohenrettenberg und die Burgruine Rechtenstein, sind in der Gemeinde erhalten.

Weiterhin ist Rettenberg eine aktive Kulturregion. Es gibt in der Umgebung viele Museen und Galerien zu besuchen, zum Beispiel das Kneipp Museum in Oberstdorf, das Bergbauernmuseum in Weido oder die Kirchenmusikgalerie des Internationalen Orgelsymposiums.

Auch der Wintertourismus spielt in Rettenberg eine wichtige Rolle. Insbesondere das Skigebiet Beilstein-Heini-Klopfer ist ein beliebtes Ziel für Wintersportler. Weiterhin gibt es viele andere Möglichkeiten, wie Rodeln, Wandern, Nordic Walking und Langlauf.

Außerdem spielt die Landwirtschaft in Rettenberg eine große Rolle. Die Region ist für ihren Obst- und Weinanbau bekannt, wobei vor allem Apfelwein und Birnenbrand hergestellt werden.

Zu guter Letzt ist Rettenberg auch eine sehr gastfreundliche Region, in der man gut essen und trinken kann. Es finden hier jährlich verschiedene Feste und Veranstaltungen statt, zum Beispiel der Riedholzer Bußtag oder die traditionsreichen Weihnachtsmärkte.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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