Rosenheim Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Über Einsichten gemäß §§ 12/12a GBO bzw. §43 GBV in Grundbücher, Grundakten und Hilfsregister ist ab 1.10.2014 ein Protokoll zu führen.
Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.
https://www.youtube.com/watch?v=OCBMJJSazpY&pp=ygUJUm9zZW5oZWlt

Grundbuchauszug Rosenheim Grundbuchauszug bestellen

Sie ist umschlossen vom Landkreis Rosenheim und gleichzeitig dessen Verwaltungssitz
Bundesland
Bayern
Kfz-Kennzeichen
RO
Gemeinde
09 1 63 000
Stadtgliederung
9 Stadtteile, 30 Gemeindeteile
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemarkungen
Aising, Aisingerwies, Au, Deutelhausen, Egarten, Eichwald, Endorferau, Erlenau, Fürstätt, Happing, HeiligBlut, Kaltmühl, Kaltwies, Kastenau, Langenpfunzen, Mitterfeld, Moorkultur, Moos, Nördlich, Oberwöhr, Pang, Pfaffenhofen, Schönau, Vorderreuth, Wehrfleck, Wernhardsberg, WesterndorfamWasen, WesterndorfSt.Peter, WesterndorfStPeter
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Fakten über die Gemeine Rosenheim, Bayern, Deutschland

1. Die Gemeine Rosenheim liegt im Süden Bayerns, Deutschlands und ist eine der größten Städte der Region.

2. Die Stadt hat eine Bevölkerung von etwa 70.000 Einwohnern und ist somit die zweitgrößte Stadt des Landkreises.

3. Die Stadt hat eine sehr lange Geschichte, schon im 8. Jahrhundert war Rosenheim Hauptstadt des Hauses Wittelsbach.

4. Rosenheim ist ein wichtiges Handelszentrum für Tabak, Textilien, Mode und Möbel.

5. Es gibt ein breites kulturelles Angebot in der Stadt mit Festivals, Galerien und Museen, die die Besucher begeistern.

6. Die Stadt wird auch als "Aquarell am stetigen Fluss" bezeichnet, da es einen ununterbrochenen Strand an Flüssen, Seen und Kanälen gibt.

7. Rosenheim ist auch Heimat mehrerer historischer Gebäude wie dem Schloss Leopoldskron und dem Schloss Rosenberg.

8. Die Stadt hat einige bekannte Bürger, darunter Schauspieler und Regisseur Michael Haneke sowie Musiker und Sänger Udo Jürgens.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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