Schechen Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Sie beauftragen uns hiermit, mit der Bestellung von Urkunden auf ihren Namen bei dem für sie zuständigen Amt.
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Über Einsichten gemäß §§ 12/12a GBO bzw. §43 GBV in Grundbücher, Grundakten und Hilfsregister ist ab 1.10.2014 ein Protokoll zu führen.
Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.

Grundbuchauszug Schechen Grundbuchauszug bestellen

Ihr gehören seit der Gebietsreform 1978 die bis dahin selbständigen Gemeinden Hochstätt, Marienberg und der nördliche Teil der ehemaligen Gemeinde Westerndorf St. Peter (Pfaffenhofen a
Bundesland
Bayern
Landkreis
Gemeinde
09 1 87 142
Gemeindegliederung
36 Gemeindeteile
Adresse der Gemeinde
Website
Erster Bürgermeister
Stefan Adam (CSU)
Gemarkungen
Au, Berg, Feldkirchen, Friesing, Geharting, Germering, Gigling, Haidach, Hart, Heiming, Hochstätt, Kaps, Kobel, Lohen, Marienberg, Mauth, Mhlstätt, Mühlstätt, Oberwöhrn, Ranft, Stöbersberg, Unterwöhrn, Weiher, Wieden, Wurzach, Ziegelreuth, Zoß
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Fakten über die Gemeine Schechen, Bayern, Deutschland

-Die Gemeinde Schechen befindet sich im Landkreis Deggendorf, Bayern und ist ein Teil der Oberpfalz.

-Es hat eine Fläche von 57,59 Quadratkilometern und hat 1172 Einwohner (Stand 30. Juni 2019).

-Der Name der Gemeinde leitet sich von einem alten Burgwäldchen ab, das Schechen hieß.

-Die Gemeinde umfasst elf Ortsteile: Allerheiligen, Büchelberg, Geroldsau, Heigermühle, Hunding, Innerhörger, Lanzerath, Pösing, Rißbach, Schechen und Wenglingen.

-Das erste Mal wurde die Gemeinde 1207 in einer Urkunde erwähnt.

-Schechen wurde am 1. Januar 1972 durch den Zusammenschluss der beiden ursprünglichen Gemeinden Schechen und Büchelberg gebildet.

-Am 1. Mai 1978 wurde die Gemeinde durch den Zusammenschluss der Gemeinden Heigermühle, Wenglingen, Lanzerath, Innerhörger und Hunding erweitert.

-Es gibt auch ein paar sehenswerte Sehenswürdigkeiten in Schechen. Dazu gehören die St.-Zenon-Kirche, der Aussichtsturm Gschreydererberg und das Schloss Schechen.

-Die Gemeinde liegt an der Donau, die aufgrund ihrer landschaftlichen Schönheit zu den schönsten Flüssen Europas zählt.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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