Tittling Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Über Einsichten gemäß §§ 12/12a GBO bzw. §43 GBV in Grundbücher, Grundakten und Hilfsregister ist ab 1.10.2014 ein Protokoll zu führen.
Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.

Grundbuchauszug Tittling Grundbuchauszug bestellen

Tittling ist ein Markt im niederbayerischen Landkreis Passau, der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Tittling und ein staatlich anerkannter Erholungsort.
Bundesland
Bayern
Landkreis
Kfz-Kennzeichen
PA
Gemeinde
09 2 75 152
Marktgliederung
30 Gemeindeteile
Adresse derMarktverwaltung
Website
Gemarkungen
Anschiessing, Badlhof, Eisensteg, Farnham, Gatzerreut, Gehersberg, Gneisting, Goben, Göttersberg, Hof, Hohenwart, Hörmannsdorf, Hötzendorf, Ilzrettenbach, Kolomann, Kothingrub, Lanzendorf, Leithen, Loizersdorf, Masering, Muth, Niederham, Pfefferhof, Preming, Pretz, Roitham, Rothau, Rothaumhle, Rothaumühle, Schneidermhl, Schneidermhle, Schneidermühl, Schneidermühle, Siebenhasen, Sttzersdorf, Stützersdorf, Trasfelden, Tresdorf, Wildenberg, Windorf
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Fakten über die Gemeine Tittling, Bayern, Deutschland

:

• Die Gemeinde Tittling liegt im Kreis Passau und gehört zu Niederbayern.

• Der Name der Gemeinde stammt vom alten adligen Geschlecht derer von Tittling, die Anfang des 14. Jahrhunderts in der Region ansässig waren.

• Die Gemeinde hat eine Fläche von 42,86 km² und beherbergt rund 5.750 Einwohner.

• In Tittling gibt es fünf Ortsteile mit folgenden Namen: Wies, Größlhof, Insingen, Offenhausen und Tittling.

• In der Gemeinde befinden sich mehrere Sehenswürdigkeiten, darunter das Schloss Größlhof, die Pfarrkirche St. Anton und das Naturschutzgebiet Tittlinger Wöhr.

• Tittling ist bekannt für seine gut erhaltene historische Architektur und seine malerische Landschaft.

• Die Gemeinde ist Mitglied des Bayerischen Bürgermeisterverbandes sowie des Verbands für Kultur und Tourismus Niederbayern.

• Tittling ist auch als Geburtsort des preisgekrönten Schriftstellers Franz Xaver Kappus bekannt.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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