Roggenburg Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.

Grundbuchauszug Roggenburg Grundbuchauszug bestellen

Roggenburg ist eine Gemeinde im bayerisch-schwäbischen Landkreis Neu-Ulm.
Bundesland
Landkreis
Vorwahl
07300
Kfz-Kennzeichen
NU, ILL
Gemeinde
09 7 75 149
Gemeindeverwaltung
Website
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Fakten über die Gemeine Roggenburg, Bayern, Deutschland

1. Die Gemeine Roggenburg liegt im Landkreis Neu-Ulm, Bayern, Deutschland.

2. Die Gemeinde hat eine Fläche von 13,25 km².

3. Die Bevölkerung der Gemeinde beträgt etwa 5.500 Einwohner.

4. Roggenburg ist nach Siedlungsspuren zu urteilen älter als 1.000 Jahre alt.

5. Seit dem 13. Jahrhundert gehört die Gemeinde zum Hochstift Augsburg.

6. Im Laufe der Zeit wechselte Roggenburg häufig den Besitzer.

7. Im 19. Jahrhundert gehörte Roggenburg zu Bayern.

8. Im Jahr 1990 wurde Roggenburg aufgrund der Gemeindegebietsreform mit der Gemeinde Ilgenhöfe zur heutigen Gemeinde vereint.

9. In der Gemeinde befindet sich eine Kirche aus dem 12. Jahrhundert.

10. Zu den Sehenswürdigkeiten der Gemeinde zählen auch mehrere Wirtschaftsgebäude, ein Aussichtsturm und ein Schloss.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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