Warngau Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Über Einsichten gemäß §§ 12/12a GBO bzw. §43 GBV in Grundbücher, Grundakten und Hilfsregister ist ab 1.10.2014 ein Protokoll zu führen.
Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.

Grundbuchauszug Warngau Grundbuchauszug bestellen

Warngau ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Miesbach.
Bundesland
Bayern
Landkreis
Gemeinde
09 1 82 136
Gemeindegliederung
81 Gemeindeteile
Adresse der Gemeinde
Website
Erster Bürgermeister
Klaus Thurnhuber (FWG)
Gemarkungen
Allerheiligen, Allhöfe, Aning, Bergham, Bernloh, Böttberg, Brg, Brgtal, Bürg, Bürgtal, Burgweg, Daxer, Dickl, Draxlham, Einhaus, Feldschuster, Gschwendtner, Haid, Haidhub, Heigenkam, Hinterhöher, Holzmann, Hörndl, Hössenthal, Jehl, Kaishof, Kirchlehen, Ludwiger, Markhaus, Mhlweg, Mühlweg, Neuhaus, Oberwarngau, Osterwarngau, Polz, Rain, Reitham, Rinnentrad, Sonnenreuth, Steingräber
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Fakten über die Gemeine Warngau, Bayern, Deutschland

1. Die Gemeinde Warngau liegt in Bayern, Deutschland und hat eine Fläche von ca. 55 Quadratkilometern.

2. Ihre Einwohnerzahl beträgt rund 2.800 Personen.

3. Ihre größte Attraktion ist das Schloß Waldenbuch.

4. Dieses Schloss wurde im 11. Jahrhundert als Burganlage errichtet und bietet Besuchern heute Einblicke in die lokale Geschichte.

5. Seit 1974 ist Warngau ein Luftkurort und ein beliebter Ferienort für Familien.

6. Es gibt mehrere Sehenswürdigkeiten und Aktivitäten in der Umgebung wie zum Beispiel das Wild- und Freizeitpark in Stein an der Traun.

7. Ein weiteres Highlight ist die Teisendorfer Seelandschaft, die perfekte Idee für einen Tag am See zum Wandern, Radfahren oder einfach nur zum Entspannen.

8. Warngau hat zwei malerische Kirchen, die evangelisch-lutherische Kirche St. Georg und die katholische Pfarrkirche St. Severin.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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