Freising Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Sie beauftragen uns hiermit, mit der Bestellung von Urkunden auf ihren Namen bei dem für sie zuständigen Amt.
Dabei fallen Gebühren für unsere Dienstleistung und Amtsgebühren an.
Auf der nächsten Seite können Sie den Auftrag nochmals kontrollieren und korrigieren.
Über Einsichten gemäß §§ 12/12a GBO bzw. §43 GBV in Grundbücher, Grundakten und Hilfsregister ist ab 1.10.2014 ein Protokoll zu führen.
Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.
https://www.youtube.com/watch?v=r_4DT6C37D0&pp=ygUIRnJlaXNpbmc%3D

Grundbuchauszug Freising Grundbuchauszug bestellen

Mit dem Aufstieg Münchens und der Säkularisation verlor die Stadt an Bedeutung. Durch den resultierenden starken Zuzug von Neubürgern hat die Stadt Ende 2016, Nebenwohnsitze eingerechnet, die Grenze von 50.000 Einwohnern überschritten. Die Stadt war Herzogssitz im ersten bairischen Stammesherzogtum und erlangte als frühmittelalterlicher Bischofssitz und später als Zentrum des Hochstifts Freising große Bedeutung. Sie liegt an der Isar ungefähr 30 Kilometer nördlich der Landeshauptstadt München
Bundesland
Bayern
Landkreis
Gemeinde
09 1 78 124
Stadtgliederung
41 Gemeindeteile
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Oberbürgermeister
Tobias Eschenbacher (Freisinger Mitte)
Gemarkungen
Altenhausen, Ast, Drnast, Drneck, Dürnast, Dürneck, Edenhofen, Eggertshofen, Erlau, Freising, Gartelshausen, Goldshausen, Hohenbachern, Itzling, Jaibling, Kammermllerhof, Kammermüllerhof, Kleinbachern, Moos, Obergartelshausen, Pellhausen, Piesing, Plantage, Riedhof, Stoibermhle, Stoibermühle, Tntenhausen, Tüntenhausen, Wies, Xaverienthal, Zellhausen, Zurnhausen
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Fakten über die Gemeine Freising, Bayern, Deutschland

:

- Freising liegt im Norden des Bundeslandes Bayern und ist die Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises.

- Die Stadt ist ca. 46 km von München entfernt.

- Freising hat etwa 42.000 Einwohner (Stand 2020).

- Freising war eine der ältesten Siedlungen in Oberbayern.

- Die erste urkundliche Erwähnung der Stadt datiert auf das Jahr 776.

- Am 5. Mai 1945 wurde Freising während der Endphase des Zweiten Weltkriegs vollständig in Schutt und Asche gelegt.

- Seit der Gründung im Jahr 776 ist der Bischofssitz des Bistums Freising in Freising ansässig.

- Der Ort Freising ist ein beliebtes Ausflugsziel wegen seiner vielfältigen Sehenswürdigkeiten, wie beispielsweise dem Münster, dem Wittelsbacher Schloss, dem Botanischen Garten und dem Dreifaltigkeitsberg.

- Freising ist auch bekannt für seine besondere Bierspezialität: Weißbier.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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