Brande-Hörnerkirchen Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Amtliche Bodenrichtwertauskunft für Ihr Grundstück/Immobilie vom zuständigen Gutachterausschuss
Bitte beachten Sie: Zusätzlich fallen für die Baulastenauskunft Amtsgebühren pro Grundstück an. Die Höhe der Amtsgebühren ist je nach Behörde unterschiedlich. Bei unbelasteten Flurstücken ca. 10€-50€ pro Grundstück, bei belasteten Flurstücken in Einzelfällen auch höher. In Schleswig-Holstein fallen Gebühren von teilweise 60€ pro Grundstück an.

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Sie beauftragen uns hiermit, mit der Bestellung von Urkunden auf ihren Namen bei dem für sie zuständigen Amt.
Dabei fallen Gebühren für unsere Dienstleistung und Amtsgebühren an.
Auf der nächsten Seite können Sie den Auftrag nochmals kontrollieren und korrigieren.
Über Einsichten gemäß §§ 12/12a GBO bzw. §43 GBV in Grundbücher, Grundakten und Hilfsregister ist ab 1.10.2014 ein Protokoll zu führen.
Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.
Leaflet | © OpenStreetMap contributors

Grundbuchauszug Brande-Hörnerkirchen Grundbuchauszug bestellen

Brande-Hörnerkirchen (niederdeutsch: Brann-Höörnerkarken) ist eine Gemeinde im Kreis Pinneberg in Schleswig-Holstein
Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Vorwahl
04127
Kfz-Kennzeichen
PI
Gemeinde
01 0 56 010
Adresse der Amtsverwaltung
Website
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Fakten über die Gemeine Brande-Hörnerkirchen, Schleswig-Holstein, Deutschland

:

1. Die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen liegt im Kreis Schleswig-Flensburg in Schleswig-Holstein.

2. Die Gemeinde hat eine Fläche von 42,1 km² und ca. 3500 Einwohner.

3. Die beiden Ortsteile Brande und Hörnerkirchen sind durch die Bundesstraße 199 verbunden.

4. Seit 1975 ist Brande-Hörnerkirchen eine selbstständige Gemeinde.

5. Die Gemeinde ist Teil des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer.

6. In Brande liegt eines der ältesten gotischen Backsteinkirchlein in Südschleswig, die Hörnerkirche.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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