Galmsbüll Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Grundbuch - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Amtliche Bodenrichtwertauskunft für Ihr Grundstück/Immobilie vom zuständigen Gutachterausschuss
Bitte beachten Sie: Zusätzlich fallen für die Baulastenauskunft Amtsgebühren pro Grundstück an. Die Höhe der Amtsgebühren ist je nach Behörde unterschiedlich. Bei unbelasteten Flurstücken ca. 10€-50€ pro Grundstück, bei belasteten Flurstücken in Einzelfällen auch höher. In Schleswig-Holstein fallen Gebühren von teilweise 60€ pro Grundstück an.

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Die Gesamtkosten betragen: 24,80
Sie beauftragen uns hiermit, mit der Bestellung von Urkunden auf ihren Namen bei dem für sie zuständigen Amt.
Dabei fallen Gebühren für unsere Dienstleistung und Amtsgebühren an.
Auf der nächsten Seite können Sie den Auftrag nochmals kontrollieren und korrigieren.
Über Einsichten gemäß §§ 12/12a GBO bzw. §43 GBV in Grundbücher, Grundakten und Hilfsregister ist ab 1.10.2014 ein Protokoll zu führen.
Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.
Leaflet | © OpenStreetMap contributors

Grundbuchauszug Galmsbüll Grundbuchauszug bestellen

Galmsbüll (dänisch: Galmsbøl bzw
Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Vorwahlen
04665, 04667, 04661
Kfz-Kennzeichen
NF
Gemeinde
01 0 54 165
Adresse der Amtsverwaltung
Website
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Fakten über die Gemeine Galmsbüll, Schleswig-Holstein, Deutschland

- Die Gemeinde Galmsbüll befindet sich im Norden Schleswig-Holsteins und ist Teil des Kreises Nordfriesland.

- Sie hat eine Fläche von 36,83 km² und ist damit die zweitkleinste Gemeinde des Kreises.

- Die Einwohnerzahl beträgt ca. 800 Personen, die meisten davon leben im Dorf Galmsbüll.

- Hier gibt es auch ein touristisches Zentrum mit dem historischen Galmsbüller Haus, einem Restaurant, Hotel u.v.m.

- Galmsbüll ist berühmt für seine wunderschönen, unberührten Naturlandschaften, die üppige Wiesen und Wälder beherbergen.

- Aufgrund seiner Ruhe und Abgeschiedenheit ist die Region ideal für Wanderungen, Radtouren und Reitausflüge.

- Galmsbüll verfügt über umfangreiche kulturelle Einrichtungen, darunter Museen, Kunstausstellungen und Theater. Außerdem gibt es ein Freibad und ein beheiztes Hallenbad vor Ort.

- Ein weiterer Anziehungspunkt ist der jährlich stattfindende Galmsbüller Markt. Dort gibt es einen bunten Mix aus Aktionen und Attraktionen.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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